13.12.2024, letzter Termin für Einkauf / Rückzahlung 2024
01.10.2024
Mit freiwilligen Einzahlungen / Rückzahlungen erhöhen Sie Ihr Sparguthaben und somit Ihre künftige Altersrente. Gleichzeitig profitieren Sie von Steuervorteilen (freiwillige Einzahlungen / Rückzahlung Scheidung).
Aktivversicherte können steuerbegünstigt die maximalen reglementarischen Altersleistungen einkaufen. Ziel eines Einkaufs sollte die Verbesserung des Vorsorgeschutzes sein, das heisst, allfällige Lücken zu schliessen. Diese können beispielsweise bei Fehlen von Beitragsjahren, bei Lohnerhöhung oder bei Scheidung entstehen. Darüber hinaus sind Einkäufe zum Auskauf der Rentenkürzung bei einer vorzeitigen Pensionierung möglich.
So gehen Sie vor, wenn Sie persönliche Einkäufe / Rückzahlungen leisten möchten:
- Senden Sie der Pensionskasse Stadt St. Gallen das ausgefüllte und unterzeichnete Formular 'Deklaration bei freiwilligem Einkauf'. (einmalig - vor erstem Einkauf)
- Bitte beachten Sie, dass Einkäufe nur möglich sind, wenn Sie die 'Deklaration bei freiwilligen Einkauf' eingereicht haben und einen Einzahlungsschein von der Pensionskasse erhalten haben.
- Für Rückzahlungen von Scheidungsausgleich oder WEF muss das Formular 'Deklaration bei freiwilligen Einkauf' nicht ausgefüllt werden. Verlangen Sie telefonisch oder per E-Mail einen Einzahlungsschein.
- Freiwillige Einkäufe müssen bis spätestens 15.12. bei der Pensionskasse eingegangen sein. Zahlungen, die nach diesem Datum eintreffen, werden retourniert.
30.11.2024, letzter Termin Wahl Sparvariante 2025
01.10.2024
Aktive Versicherte, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit, zwischen drei Sparvarianten („Standard“, „Medium“ und „Maxi“) auszuwählen, um nach Wunsch durch höhere monatliche Sparbeiträge die anwartschaftlichen Altersleistungen gezielt zu verbessern. Die Höhe der Risikobeiträge des Arbeitnehmers sowie die Höhe der Spar- und Risikobeiträge des Arbeitgebers bleiben ungeachtet der Planwahl gleich.
Bei Eintritt werden alle Versicherten dem Standardplan zugeordnet. Wünschen neu eingetretene Versicherte sogleich einen Wechsel der Sparvariante, können sie die Pensionskasse innerhalb von drei Monaten ab Aufnahme darüber informieren, indem sie angefügtes Formular, welches allen Neueintretenden zugestellt wird, ausfüllen, unterzeichnen und retournieren. Der Wechsel erfolgt dann auf den 1. des Folgemonats.
Danach ist eine Änderung der gewählten Sparvariante jeweils auf den 1. Januar des Folgejahres möglich; die Pensionskasse ist darüber bis spätestens 30. November des laufenden Jahres schriftlich in Kenntnis zu setzen. Trifft bis zu diesem Zeitpunkt keine Meldung ein, gelten die bisherigen Instruktionen.
Beim Fehlen von Instruktionen werden keine Zusatzbeiträge erhoben.
Vorsorgekommission Wahlen 2025 - 2029
23.09.2024
Es stehen Erneuerungswahlen für die Vorsorgekommission der Pensionskasse Stadt St. Gallen für die Amtsperiode 01.07.2025 - 30.06.2029 an.
Bei Interesse finden Sie die detailierten Informationen unter Dokumente/Jahresrechnungen & Reglemente/Reglemente (Anforderungsprofil, Wahlvorschläge AN, Formular Wahlvorschlag AN).
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