News

15.12.2026, letzter Termin für Einkauf / Rückzahlung 2026

08.10.2026

Mit freiwilligen Einzahlungen / Rückzahlungen erhöhen Sie Ihr Sparguthaben und somit Ihre künftige Altersrente. Gleichzeitig profitieren Sie von Steuervorteilen (freiwillige Einzahlungen / Rückzahlung Scheidung).

Aktivversicherte können steuerbegünstigt die maximalen reglementarischen Altersleistungen einkaufen. Ziel eines Einkaufs sollte die Verbesserung des Vorsorgeschutzes sein, das heisst, allfällige Lücken zu schliessen. Diese können beispielsweise bei Fehlen von Beitragsjahren, bei Lohnerhöhung oder bei Scheidung entstehen. Darüber hinaus sind Einkäufe zum Auskauf der Rentenkürzung bei einer vorzeitigen Pensionierung möglich.

So gehen Sie vor, wenn Sie persönliche Einkäufe / Rückzahlungen leisten möchten:

  1. Senden Sie der Pensionskasse Stadt St. Gallen das ausgefüllte und unterzeichnete Formular 'Deklaration bei freiwilligem Einkauf' (einmalig - vor erstem Einkauf).
  2. Bitte beachten Sie, dass Einkäufe nur möglich sind, wenn Sie die 'Deklaration bei freiwilligen Einkauf' eingereicht haben und die Zahlungsverbindung von der Pensionskasse erhalten haben.
  3. Für Rückzahlungen von Scheidungsausgleich oder WEF muss das Formular 'Deklaration bei freiwilligen Einkauf' nicht ausgefüllt werden. Verlangen Sie telefonisch oder per E-Mail die Zahlungsverbindung.
  4. Freiwillige Einkäufe müssen bis spätestens am 15.12. bei der Pensionskasse eingegangen sein. Zahlungen, die nach diesem Datum eintreffen, werden retourniert. 
Merkblatt

30.11.2026, letzter Termin Wahl Sparvariante 2026

01.10.2026

Aktive Versicherte, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit, zwischen drei Sparvarianten („Standard“, „Medium“ und „Maxi“) auszuwählen, um nach Wunsch durch höhere monatliche Sparbeiträge die anwartschaftlichen Altersleistungen gezielt zu verbessern. Die Höhe der Risikobeiträge des Arbeitnehmers sowie die Höhe der Spar- und Risikobeiträge des Arbeitgebers bleiben ungeachtet der Planwahl gleich.

Bei Eintritt werden alle Versicherten dem Standardplan zugeordnet. Wünschen neu eingetretene Versicherte sogleich einen Wechsel der Sparvariante, können sie die Pensionskasse innerhalb von drei Monaten ab Aufnahme darüber informieren, indem sie angefügtes Formular, welches allen Neueintretenden zugestellt wird, ausfüllen, unterzeichnen und retournieren. Der Wechsel erfolgt dann auf den 1. des Folgemonats.

Danach ist eine Änderung der gewählten Sparvariante jeweils auf den 1. Januar des Folgejahres möglich; die Pensionskasse ist darüber bis spätestens 30. November des laufenden Jahres schriftlich in Kenntnis zu setzen. Trifft bis zu diesem Zeitpunkt keine Meldung ein, gelten die bisherigen Instruktionen.

Beim Fehlen von Instruktionen werden keine Zusatzbeiträge erhoben.

Merkblatt

Gut vorbereiten auf die Pensionierung mit neuem Online-Portal

03.09.2026

Die Pensionierung ist einer der grössten Schritte im Leben und wirft deshalb viele Fragen auf: Wie viel Geld brauche ich im Alter? Wie lange muss das Geld reichen? Wie kann ich mein Vermögen sinnvoll planen? Und soll ich mein Vorsorgeguthaben als Kapital, als Rente oder in einer Kombination beziehen?

Zu all diesen Fragen bietet die PKSG ihren Versicherten neu vertiefte Unterstützung: Gemeinsam mit RentenKompass stellen wir ein neues Online-Portal zur Verfügung.

Mit verständlichen Ratgebern und Online-Rechnern können unsere Versicherten auf dem neuen Portal ihre Altersvorsorge und Vermögensplanung für die Pensionierung frühzeitig und selbstbestimmt angehen. Beispielsweise bei einer Budgetplanung für die Zeit nach der Pensionierung.

Wir freuen uns, unseren Versicherten damit einen weiteren Baustein für eine gut geplante Pensionierung anbieten zu können.

Das Portal steht allen Versicherten kostenlos zur Verfügung.

RentenKompass

 

3 von 13 News